6,5 Milliarden Euro für Bildung und Betreuung
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf 2025 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet – mit klaren Schwerpunkten in der Bildungs- und Familienpolitik. Insgesamt sollen 6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ in Kinderbetreuung und digitale Bildung fließen.
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4 Milliarden Euro für Kitas: Ab 2026 sind jährlich 400 Millionen Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung vorgesehen – für bessere Ausstattung und mehr Qualität.
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2,5 Milliarden Euro für Digitalisierung an Schulen: Mit dem DigitalPakt 2.0 wird die digitale Infrastruktur weiter ausgebaut – etwa für Geräte, Netzwerke und moderne Lernsoftware.
Ziel aus Sicht des Bundesfamilienministeriums ist es, Bildung zukunftsfähig und wettbewerbsfähig aufzustellen – mit verlässlicher Qualität und langfristiger Planungssicherheit für Familien, Einrichtungen und Träger.
Aktionswoche "Gemeinsam aus der Einsamkeit"
Auch im Jahr 2025 ruft das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 26. Mai bis zum 01. Juni auf. Die Initiative möchte Einsamkeit enttabuisieren, Begegnungen fördern und über bestehende Hilfsangebote informieren. Sie richtet sich an Menschen jeden Alters und ist Teil der bundesweiten Strategie gegen Einsamkeit.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Aktionswoche steht das Thema „Gemeinsam Spielen“ – eine niedrigschwellige, verbindende Möglichkeit, mit anderen in Kontakt zu kommen. Ob Brettspiel, Kartenspiel oder gemeinschaftliches Spiel im Freien: Das gemeinsame Spielen schafft Nähe, Austausch und ein Gefühl der Zugehörigkeit.
Mitmachen kann jeder!
Von Spieletreffs über offene Nachmittage bis hin zu generationsübergreifenden Aktionen – Ideen gibt es viele. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Aktionen im Rahmen der Aktionswoche. Informieren Sie sich bei Ihren Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern oder anderen Initiativen in der Nähe oder schauen Sie gern in den Veranstaltungskalender der FamilienInfo MV.
Tag der Nachbarschaft 2025: „Miteinander feiern“
Am Freitag, den 23. Mai 2025, ist es wieder so weit: Der Tag der Nachbarschaft lädt bundesweit dazu ein, Gemeinschaft zu leben und neue Kontakte zu knüpfen. Unter dem diesjährigen Motto „Miteinander feiern“ ruft die nebenan.de Stiftung Nachbar*innen in ganz Deutschland auf, kreative und fröhliche Aktionen zu organisieren – von der kleinen Kaffeerunde im Innenhof bis zum großen Fest auf dem Dorfplatz.
Ob Nachbarschaftsfrühstück, Bastelnachmittag für Jung und Alt, Kleidertauschparty oder gemeinsames Musizieren: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wer selbst aktiv werden möchte, kann seine Veranstaltung ab sofort online unter www.tagdernachbarschaft.com anmelden.
Neu in diesem Jahr: finanzielle Unterstützung für Ihre Idee!
Erstmals können sich Engagierte für eine Förderung von bis zu 300 Euro bewerben. Der Fördertopf „Gemeinsam Stark“, unterstützt von der Beisheim Stiftung, richtet sich an Aktionen, die Einsamkeit entgegenwirken und das Miteinander stärken. Bewerbungen sind bis zum 28. April 2025 möglich.
Machen Sie mit – feiern Sie mit Ihren Nachbar*innen den Tag der Nachbarschaft und setzen Sie ein Zeichen für Zusammenhalt!
Neue bundesweite Anlaufstelle gegen Verschwörungsdenken
Seit Ende Februar 2025 steht die bundesweite Anlaufstelle „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ allen Ratsuchenden zur Verfügung. Sie bietet erste Hilfe für Menschen, die mit Verschwörungserzählungen konfrontiert sind. Die Beratungsstelle ist ein gemeinsames Projekt des BMFSFJ und des BMI im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Der „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ bietet eine anonyme Erstberatung online oder telefonisch. Bei weiterem Beratungsbedarf erfolgt die Vermittlung an spezialisierte Stellen vor Ort. Die Beratung ist vertraulich und wird von Violence Prevention Network, der Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung durchgeführt.
Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend
In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht.
Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.
Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:
- Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
- die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
- die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
- die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.
Bewerbung zum Deutschen Kita-Preis
Bis zum 7. März sind Kitas und lokale Bündnisse aus ganz Deutschland dazu aufgerufen, sich für den Deutschen Kita-Preis 2025 zu bewerben. Auch Netzwerke Frühe Hilfen können teilnehmen. Die Bewerbung erfolgt ab sofort online über das Bewerbungsportal des Deutschen Kita-Preises.
Die Auszeichnung wird in zwei Kategorien verliehen: "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres". In diesem Jahr ist der Deutsche Kita-Preis mit insgesamt 110.000 Euro dotiert. Die Initiatoren rufen außerdem dazu auf, Kitas oder lokale Bündnisse für den Preis vorzuschlagen und zum Mitmachen zu ermutigen. Das ist bis zum 28. Februar möglich.
Der Deutsche Kita-Preis wird jährlich vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit weiteren Partnern verliehen. Er würdigt seit 2018 die engagierte Arbeit von Kitas, Initiativen, Netzwerken und Bündnissen, die sich auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Kinder bestmöglich aufwachsen können.
Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
- Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt.
- Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort.
- Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.
- Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.
Bundeshaushalt 2025 für das BMFSFJ
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vor.
Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Millionen Euro zur Verfügung.
Zentrale Schwerpunkte im Haushalt 2025:
- Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rund 3,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rund 1,15 Milliarden Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
- Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
- Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des Einzelplans 17 jeweils 1,993 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rund vier Milliarden Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.
Weitere Schwerpunkte (siehe Pressemitteilung vom BMFSFJ; 17. Juli 2024)
Erstes bundesweites Einsamkeitsbarometer
Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP - jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte "Kompetenznetz Einsamkeit" am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.
Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers: Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.
- Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen
- Frauen sind stärker belastet als Männer
- Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus
- Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen
- Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit
Familienreport zeigt Lebenslagen von Familien auf
Wie wirken sich Krisenzeiten auf das Familienleben aus? Wie blicken Familien in die Zukunft und wie nehmen sie die Familienpolitik der Bundesregierung wahr? Der Familienreport 2024 zeigt die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland.
Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai hat das Bundesfamilienministerium den Familienreport 2024 veröffentlicht. Der diesjährige Bericht zeigt, dass familiäre Beziehungen in Zeiten des Umbruchs Halt geben, Eltern sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familie und Beruf wünschen und trotz Krisen zuversichtlich in die Zukunft blicken.