Mehr Hortplätze für Grundschulkinder geplant

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 vor. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) auf den Weg gebracht.

Mit der geplanten Neuregelung erhalten künftig alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche – unabhängig vom beruflichen Bedarf der Eltern. Die Betreuung gilt auch in den Ferien und ohne zusätzliche Antragstellung.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen:

Ziel der Änderungen ist es, Familien stärker zu entlasten, Verfahren zu vereinfachen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu stärken. Aktuell nutzen bereits 77,5 Prozent der Kinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Hortplatz. Insgesamt stehen rund 51.000 Plätze zur Verfügung. Bis 2028 sollen über 4.000 zusätzliche Plätze geschaffen oder gesichert werden.

Auch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten soll weiter gestärkt werden. Unterstützt wird dies durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“, das Einrichtungen bei der Weiterentwicklung gemeinsamer Bildungs- und Betreuungsangebote beraten wird.

Weitere Informationen gibt es in der vollständigen Pressemitteilung.

Mehr Hortplätze für Familien in MV

Mecklenburg-Vorpommern baut die Hortbetreuung für Grundschulkinder weiter aus. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau von Bund und Land entstehen über 1.100 neue Hortplätze, weitere rund 900 Plätze werden gesichert. Insgesamt fließen dafür 66,2 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln in Neubau, Umbau, Sanierung und Ausstattung von Horten.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – beginnend mit der 1. Klassenstufe und ausgeweitet bis 2029/2030 auf alle Klassenstufen. Ziel ist eine verlässliche Betreuung von bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche.

Der Ausbau stärkt Familien, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft mehr Planungssicherheit im Alltag.

Beitragsfreier Ferienhort entlastet Familien

Seit 2022 können Familien in Mecklenburg-Vorpommern ihre Kinder in den Ferien bis zu zehn Stunden täglich kostenfrei im Hort betreuen lassen – eine Ersparnis von rund 150 Euro pro Woche und Kind. Bildungsministerin Simone Oldenburg betont den Beitrag zur Chancengerechtigkeit und die besondere Bedeutung für Eltern, die im Tourismus oder in der Landwirtschaft arbeiten.

Zwischen 2022 und 2024 wurden 405.000 zusätzliche Betreuungsstunden geleistet, finanziert mit 720.000 Euro Landesmitteln. Die Ferienhorte bieten kreative Aktivitäten, Ausflüge und Sportangebote.

Ausreichend Kita-Plätze in MV

Für Mecklenburg-Vorpommern weist die IW-Studie die beste Betreuungssituation aller Bundesländer auf. Anhand der erhobenen Daten lassen sich allerdings keine Aussagen darüber treffen, ob die in der Studie befragten Eltern ihren Bedarf gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Planung zuständig sind, angezeigt haben. Die Zahl der belegten Krippenplätze ist überdies aufgrund der demographischen Entwicklung in MV rückläufig und das bei weiterhin ausreichend freien Kapazitäten in jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Oldenburg: „Neben der höchsten Betreuungsquote und dem höchsten Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich verfügt das Land ebenfalls über eine hohe Quote an Fachkräften. Laut unserer jüngsten Ausbildungsplatzplanung bilden wir in MV das pädagogische Personal bedarfsgerecht und sogar mit leichtem Überhang aus. Das sind gute Nachrichten für die Kitas, denn die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden den Bedarf an Fachkräften weiter steigen lassen.“

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

Kita und Hort bleiben auch künftig beitragsfrei

“Die Beitragsfreiheit ist ein großer Gewinn für die Familien in unserem Land. Egal, ob Kita, Schule, Hort, Berufsausbildung an öffentlichen Schulen oder Studium - in MV ist und bleibt die Bildung kostenfrei. Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Bundesländern. Unsere Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, um endlich den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Mit unseren Investitionen in die Kindertagesförderung von der Krippe bis zum Hort sind wir bundesweit führend. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlasten wir die Eltern je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist das größte Familienentlastungspaket in der Geschichte unseres Landes und das wird es selbstverständlich auch weiterhin geben. Die Eltern können sich auf uns verlassen”, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die Beitragsfreiheit stellt das Land 2024 Mittel in Höhe von 62.620.915,00 Euro zur Verfügung. Bundesweit gehört Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zu den Spitzenreitern.

“Wir investieren zusätzlich auch weiterhin in Qualitätsmaßnahmen. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt und mit der Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels werden es in den nächsten Monaten weitere 1200 Fachkräfte sein, mit denen wir in die Bildung, Förderung und Betreuung in der Kindertagesförderung investieren”, so die Ministerin.

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV; 31.07.2024

Väterreport 2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte jüngst den Väterreport 2023. Dieser zeigt deutlich auf, dass Väter sich mehr für die Verteilung der Care Arbeit verantwortlich fühlen. Jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich gelingt dies nur jedem fünften Vater. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist noch immer groß. Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland und skizziert unterschiedliche Vätertypen.

Beitragsfreier Ferienhort in MV

Der beitragsfreie Ferienhort startet pünktlich zu den anstehenden Sommerferien. Dies hat der Landtag in zweiter Lesung beschlossen. Mit der geänderten Regelung aus dem Kindertagesförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den beitragsfreien Ferienhort geschaffen.

„Dieses gute Angebot gibt den Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder bestens betreut und gefördert werden und sie andererseits für diese Möglichkeit keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. Künftig müssen Eltern auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ihrer Kinder keine Gebühren mehr zahlen.

Den beitragsfreien Ferienhort gibt es bereits seit 2020, allerdings wurde er bisher aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Sonderstellenportal „mv4you-Ukraine“

Die Agentur mv4you ergänzt ihr Stellenportal um einen Ukraine-Teil mit Anzeigen in ukrainischer Sprache und öffnet ihre Social-Media-Kanäle für Ukrainer*innen auf Jobsuche. Das Portal „mv4you-Ukraine“ wird von einer ukrainisch-sprachigen Mitarbeiterin betreut, die ein mehrsprachiges Einstellen der Anzeigen ermöglicht und auch für die Arbeitgeber die entsprechende Beratung und Betreuung gewährleistet. Eine komplikationsfreie Integration der ukrainischen
Geflüchteten soll so ermöglicht werden.

Zum Portal: „mv4you-Ukraine“

Equal Care Day am 1. März

Sorgearbeit ist ein unverzichtbarer Beitrag für unsere Gesellschaft, läuft aber in ihrer Wirksamkeit unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung und Wertschätzung. Das will der Equal Care Day ändern. Mit einem jährlichen Aktionstag am 29. Februar (1. März) macht die gleichnamige Initiative seit 2016 auf die mangelnde Wertschätzung und ungerechte Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam. Unter dem Titel „Wege in eine fürsorgliche Demokratie“ wirbt sie in diesem Jahr mit einer zweitägigen Veranstaltung in Bonn für eine gerechtere Rollenverteilung und eine faire Bezahlung. Ziel aller ECD-Aktionstage ist, die Sorgearbeit aus der Nische des unsichtbaren Engagements herauszuholen und Politik und Gesellschaft dafür zu gewinnen, Care-Arbeit neu zu gewichten.

Kinder betreuen, Angehörige pflegen, sich um den Haushalt kümmern – wer macht es und wer trägt die Verantwortung dafür? Im professionellen Bereich sind über viermal mehr Frauen als Männer in der Fürsorge tätig, dort dann meist im Niedriglohnsektor oder in der Schattenwirtschaft. Spätestens im Alter wird diese unfaire Verteilung und Bezahlung von Care-Arbeit sicht- und spürbar: Menschen, die in Care-Berufen arbeiten, riskieren Altersarmut. Und auch im Privaten sieht es nicht wirklich besser aus, Care- oder Fürsorge-Arbeit gilt traditionell noch immer als „frauentypisch“ und wird als persönliche Entscheidung betrachtet und als unentgeltliche Leistung herabgesetzt. Der Equal Care Day steht deshalb nicht nur für mehr Wertschätzung sondern auch für eine faire Verteilung von Sorgearbeit.

Der jährliche Equal Care Day-Aktionstag ist kein „Heute-putzt-mal-der-Mann-Gedenktag“, sondern wirbt dafür, dass jeder Tag ein Equal Care Day wird. Ziel ist es, die Fürsorge-Arbeit aus der Nische des unsichtbaren Engagements herauszuholen und Politik und Gesellschaft dafür zu gewinnen, die unterschiedlichen Bereiche von Care-Arbeit ernst zu nehmen und neu zu denken: Haushalt, Erziehung, Betreuung und Pflege, beruflich und privat, im Unternehmen, Fürsorge, Selbstsorge und Umweltschutz, von der Geburt bis zum Tod muss neu – und damit besser – gewichtet und wertgeschätzt werden.

Der Equal Care Day findet jährlich am 29. Februar und in Nicht-Schaltjahren am 1. März statt. Das Datum liegt bewusst auf einem Tag, der – wie die Care-Arbeit selbst – nicht immer sichtbar ist.

Quelle: https://equalcareday.de/presse/#ecd-kompakt

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.