Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
- Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt.
- Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort.
- Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.
- Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.
Projekt Teilhabe VEREINfacht
Vereinssport stärkt unseren Körper, unsere Persönlichkeit, sogar unsere Gesellschaft, denn er bringt Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zusammen und fördert gegenseitigen Respekt und Toleranz. Ein beachtlicher Teil unserer Gesellschaft wird jedoch vom Vereinssport ausgeschlossen. Nur sieben Prozent der knapp 90.000 Sportvereine bieten Sport für Menschen mit Behinderung an. Dabei hat fast jeder zehnte Mensch in Deutschland eine Schwerbehinderung.
Mit dem Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ möchte sich der Deutsche Behindertensportverband e.V. gemeinsam mit seinen 17 Landes- und zwei Fachverbänden für mehr Gleichberechtigung im Sport einsetzen und Sportvereine unterstützen, die bereit sind, neue Bewegungs- und Sportangebote für Menschen mit Behinderung, drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung einzurichten.
Sportvereine, die die Teilhabemöglichkeiten im Breitensport für Menschen mit Behinderung in ihrer Region stärken wollen, insbesondere den Rehabilitationssport für Kinder und Jugendliche, können ab dem 01.10.2023 bis zum 19.11.2023 einen Förderantrag stellen. Das Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert und bietet neben finanzieller Unterstützung kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten, Beratung bei der Planung und Umsetzung des Sportangebotes, sowie Hilfe beim Netzwerkaufbau und in der Öffentlichkeitsarbeit.
Umfrage: Wie barrierefrei sind Bundesbehörden?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales führen die IRights.Lab-GmbH und die Sozialhelden e.V. eine Umfrage durch. In dieser Umfrage wollen wir wissen: Wie sind die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen mit Bundes-Behörden?
Diese Befragung richtet sich ausschließlichlich an Menschen mit Behinderungen und Unterstützungspersonen von Betroffenen.
Die Umfrage dauert 5-8 Minuten.
Die Umfrage läuft bis zum 8. September 2023.
Hier geht es zur Umfrage...
"Nummer gegen Kummer" mit inklusiver Schulbox
Die "Nummer gegen Kummer" berät Kinder und Jugendliche bei Fragen, Sorgen und Problemen und unterstützt in allen Lebenslagen. Um die kostenlosen und anonymen Beratungsangebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen und sie zu ermutigen, sich Hilfe zu suchen, gibt es ab sofort eine neue Schulbox speziell für sie.
Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens können die inklusive Schulbox kostenlos bestellen. Neben Infokarten und Flyern zu den Beratungsangeboten sind in jeder Box auch Stickerbögen und Armbänder mit Blindenschrift enthalten. Das beiliegende Kartenset mit Sorgenbeispielen ist Teil einer Unterrichtskonzeption zum Thema "Sorgen und Probleme". Die dazugehörige Handreichung mit zwei Unterrichtseinheiten sowie Arbeitsblätter stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Alle Materialien können auch nachbestellt werden.
Einsatz für beeinträchtige Kinder: Zu Besuch bei Querleben in Mirow
Corona hat sie bei der Eröffnung ziemlich ausgebremst, aber im März 2022 konnte es dann endlich voll los gehen. Mittlerweile setzt sich Christiane Thederan mit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür ein, dass Familien mit besonderen Kindern fachgerechte Unterstützung bekommen. In Mirow entstand ein Inklusionshotel zum Kurzzeitwohnen für betroffene Familien sowie eine Beratungsstelle. Darüber hinaus bietet Querleben ambulante Kinderintensivpflege in 1:1-Betreuung an, auch über die Grenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus.
Inklusionshotel mit eigenem Kinossaal
Das Inklusionshotel verfügt neben den regulären Zimmern zusätzlich über zwei Zimmer, die eine intensiv-medizinische Versorgung von chronisch kranken oder behinderten Kindern ermöglichen. So können auch Familien mit besonderen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern Luft holen und neue Energie tanken. Zusätzlich gibt es einen „Snoozle-Raum“, in dem Kinder spielen, abschalten oder auch mal gemütlich mit ihrer Familie kuscheln können. In der großen Gemeinschaftsküche mit einem gemeinsamen Wohnzimmer treffen sich die Familien und können sich austauschen. Ein weiteres Highlight ist der ganz eigene Kinosaal im Keller, in roten Schwingsesseln können Kinder mit ihren Familien Filme schauen und zusammen lachen. "Wir wollten einen Ort schaffen, der Familien eine schöne Auszeit aber eben auch Begegnung mit anderen betroffenen Familien ermöglicht.", so Christiane Thederan.
Hilfe & Herausforderungen
Querleben finanziert sich vor allem über Spendengelder, die Finanzierung durch Pflegekassen und Sozialämter sei oft nicht ausreichend. Thederan hatte in ihrer Master-Arbeit die Versorgungsstruktur in MV untersucht und dabei festgestellt, dass es in MV die höchste Fallquote bundesweit an Familien mit beeinträchtigen Kindern gibt, dem gegenüber jedoch die schlechteste Versorgung steht. Damit die Bedarfe der Familien korrekt abgebildet werden können, braucht es einen einheitlichen Entgeltsatz. Das ist aktuell noch nicht der Fall und so leistet Querleben momentan mehr, als es von den Pflegekassen und Sozialämtern bezahlt bekommt. Ein Problem, was auch andere Sozialinstitutionen haben, aber bei den kleinen Einzelkämpfern falle es eben deutlich schwerer ins Gewicht, so die Gründerin von Querleben.
Betroffene Familien stehen dem Behörden-Dschungel oft völlig hilflos und überfordert gegenüber, nicht selten arbeitet das Querleben-Team mit Rechtsanwälten zusammen, um Ansprüche für die Familien bei den Behörden durchzusetzen. Das ist mühsam, aber wichtig, um die notwendige Unterstützung zu bekommen. Denn "keine Familie sollte das Gefühl der Ohnmacht haben", so Christine Thederan. Wenn man ein Kind mit Beeinträchtigung hat, sind die Sorgen oft schon groß genug, kommt dann noch die Auseinandersetzung mit Behörden um Gelder dazu, wird es für die Familien oft noch schwerer. Hier versucht Querleben mit ihrem Team zu helfen, eben auch mit fachlicher Beratung.
Wünsche für die Zukunft
Wenn Christiane Thederan sich etwas wünschen könnte, so wäre das ein behindertengerechtes Auto für die Einrichtung sowie eben der einheitliche Entgeltsatz. Mittlerweile hat das Querleben-Team schon viele Familien begleitet. Die Fotos der Kinder erzählen von vielen Geschichten, glücklichen Momenten und viel Dankbarkeit, für das, was das Querleben-Team täglich leistet.
Das Querleben-Team freut sich über Geld- und Sachspenden. Auch Patenschaften sind sehr willkommen. Erfahren Sie HIER mehr über die Angebote von QUERLEBEN in Mirow.