Kindergrundsicherung - Leistung für alle Kinder
Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Eine der dringendsten Aufgaben der Politik ist es deshalb, Armutsrisiken zu verringern und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechance für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Rund 70 Prozent der Bevölkerung unterstützen nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) die Bekämpfung von Kinderarmut. Mehr als 65 Prozent wünschen sich, dass mehr für die Chancengerechtigkeit von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft getan wird.
Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder. Sie vereinfacht das System der Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:
- vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen
- mehr Familien und Kinder erreichen und damit verdeckte Armut bekämpfen
- eine gebündelte Leistung sein, die das Leben für Familien leichter macht
Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst - außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.
Quelle: BMFSFJ, abgerufen am 30.08.2023 (Hintergrundinformationen)
Bundeskabinett beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung
Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.
Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
Bundesministerin Anne Spiegel:„Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.“
Quelle: BMFSFJ, Pressemitteilung vom 16.03.2022
Armut erreicht neuen Höchststand
Mit einer Armutsquote von 16,1 Prozent in Deutschland bilanziert der Paritätische Gesamtverband in seinem veröffentlichten Armutsbericht einen neuen Höchststand und einen besorgniserregenden Aufwärtstrend der seit 2006 zu beobachtenden Armutsquoten. Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat.
In MV stieg die Armutsquote im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,2 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent. Im bundesweiten Vergleich belegt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin einen der letzten Plätze in der Armutsstatistik, gefolgt von Berlin und Sachsen Anhalt (beide 20,6 Prozent) und weit abgeschlagen Schlusslicht Bremen mit einer Armutsquote von 28,4 Prozent. Spitze bleiben Bayern und Baden-Württemberg, wobei der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) mittlerweile 16,8 Prozentpunkte beträgt.