Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. “Seit 2017 erhalten Berechtigte deutlich höhere Zuschüsse des Sozialministeriums, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können“, sagte Ministerin Stefanie Drese.
Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe sowie Trägern von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen (bis 2017 20 Euro), darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernacht
Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und/ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem muss mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein und die Familien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Die Ministerin gab bekannt, dass von den Landesmitteln für die Familienerholung in Höhe von 150.000 Euro für dieses Jahr noch rund 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.
Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner*innen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. hat eine neue Broschüre veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über finanzielle Leistungen, die Alleinerziehenden zustehen können. Die Broschüre informiert auch darüber, welche Wechselwirkungen es zwischen dem Bezug von Leistungen und Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss gibt. Neben praktischen Tipps und Beispielen gibt es eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen. Die Broschüre kann über die Website des Bundesfamilienministeriums als Publikation bestellt oder direkt heruntergeladen werden.