Was ändert sich für mich im Jahr 2021?
Familienpolitik
4. Januar 2021 | Diana Wienbrandt

Wir wünschen euch einen guten Start in das neue Jahr! Zum Jahreswechsel treten viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Wir haben wir euch eine kleine Übersicht wichtiger Änderungen zusammengestellt.

Jahr 2021

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt 2021 um 15 Cent: von 9,35 Euro auf 9,50 Euro in der Stunde. Es ist der erste Schritt einer vierstufigen Anhebung, die den allgemeinen Mindestlohn bis zum Sommer 2022 auf 10,45 Euro befördern soll. Zugleich werden zum Jahreswechsel einige Branchenmindestlöhne angehoben. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Branchenmindestlöhne könnt ihr beim Bundesarbeitsministerium nachlesen.

Pauschale fürs Homeoffice

Wer zuhause arbeitet, aber kein Arbeitszimmer absetzen kann, soll eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Für jeden Arbeitstag zuhause dürfen Arbeitnehmer*innen künftig einen Betrag von 5 Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr abziehen. Begünstigt werden also 120 Arbeitstage im Homeoffice. Die Pauschale soll auf zwei Jahre begrenzt werden und für Homeoffice-Tage nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 gelten. Sie wird allerdings nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt. Von der Homeoffice-Pauschale werden also nur diejenigen profitieren, die im Jahr Werbungskosten von mehr als 1000 Euro geltend machen können.

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Der Soli fällt nach gut drei Jahrzehnten weg – immerhin für rund 90 Prozent der Bundesbürger. Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro müssen die Abgabe dann nicht mehr zahlen, für ein Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 151.000 Euro brutto.

15 Euro mehr Kindergeld

Der Staat erhöht das Kindergeld zum Jahreswechsel ab Januar 2021 um 15 Euro im Monat. Damit beträgt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5172 Euro um 288 Euro auf 5460 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2928 Euro erhöht.

Die CO2-Steuer kommt

Der Jahreswechsel ist auch die Geburtsstunde einer neuen Steuer: 2021 wird es eine Abgabe auf Kohlendioxidemissionen geben – die CO2-Steuer. Das wird sich vor allem auf die Preise an Tankstellen auswirken: Der Preis für den Liter Benzin dürfte sich nach Schätzungen des ADAC 2021 um rund 7 Cent verteuern, der für einen Liter Diesel um rund 8 Cent. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben und soll 2025 bei 55 Euro pro Tonne CO2 liegen. Als Ausgleich wird die Pendlerpauschale 2021 für Vielfahrer ab dem 21. Entfernungskilometer von aktuell 30 auf 35 Cent erhöht.

Die Grundrente ist sicher

Ab 2021 dürfen sich etwa 1,3 Millionen Senioren über eine neue Rente freuen. Von dieser „Grundrente“ profitieren Menschen, die zwar lange Zeit gearbeitet, aber nur sehr unterdurchschnittlich verdient haben. Sie bekommen einen Zuschlag zu ihrer niedrigen Rente.

Höhere Hartz-IV-Sätze

Am 1. Januar 2021 steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 446 statt bisher 432 Euro monatlich. Wer mit einer anderen bedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält 401 Euro statt bisher 389 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt um 33 auf 283 Euro im Monat, für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung von einem ganzen Euro auf 309 Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten künftig 373 statt 328 Euro. Wer volljährig, aber jünger als 25 ist und als Nicht-Erwerbstätiger noch im Haushalt der Eltern lebt, bekommt 357 statt bisher 345 Euro.

 

Hinweis: Diese Übersicht ist nicht vollständig.

Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/gesetzesaenderungen-2021/7517001.html

 



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