Inklusives Schulsystem in MV

In Mecklenburg-Vorpommern lernen bereits jetzt Kinder mit und ohne Beeinträchtigung mit- und voneinander. Das Land setzt sich mit der Inklusionsstrategie 2023 konkrete Ziele hin zu einem inklusiven Bildungssystem. Mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Elternwillens arbeiten landesweit Lehrer*innen, Sozial- und Sonderpädagog*innen gemeinsam mit Eltern an einem Bildungssystem, das gleiche Chancen für alle Kinder ermöglicht.


Schulformen in MV

  • Grundschule: Lesen, Schreiben, Rechnen – das steht in den ersten vier Schuljahren auf dem Stundenplan. In der dritten Klasse kommt schon eine Fremdsprache hinzu. Damit wird die Grundlage für das selbstständige Arbeiten und Lernen im weiteren Leben gelegt. Die Freude am Lernen und die natürliche Neugier werden ebenso gefördert wie spezielle Interessen, praktische Fähigkeiten und ein soziales Miteinander. Die Schüler*innen erwerben in dieser Zeit alle grundlegenden Kenntnisse, die sie brauchen, um sich die Welt zu erschließen, sich zu orientieren und sie mitzugestalten.
  • Schulartunabhängige Orientierungsstufe: Nach der Grunschule schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe an, die in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen geführt wird. Sie dauert zwei Schuljahre. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 geht es darum, die besonderen Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Kinder zu erkennen und individuell zu fördern. So werden sie auf den Übergang in die 7. Klasse vorbereitet. Die Entscheidung darüber, welche Schulform dann die geeignete für das jeweilige Kind ist, soll so erleichtert werden. Am Ende der Orientierungsstufe gibt die Schule eine Empfehlung über die weitere Laufbahn für jede Schülerin und jeden Schüler ab.
  • Regionalschule: Regionale Schulen vermitteln den Schüler*innen eine solide Allgemeinbildung und bereiten sie auf den Übergang in das Berufsleben vor. Zahlreiche Angebote aus der Praxis ergänzen den Unterricht. So werden die Schüler*innen bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und können herausfinden, was ihren Leistungen und Neigungen am besten entspricht. Am Ende der Jahrgangsstufe 9 führt diese Schulart zur Berufsreife. Der Abschluss der Mittleren Reife wird am Ende der 10. Klasse erreicht. Bei besonders guten Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium möglich.
  • Gesamtschule: An Gesamtschulen lernen die Schüler*innen gemeinsam. Sie können hier meist alle Abschlüsse erreichen, also von der Berufsreife über die Mittlere Reife bis hin zum Abitur. Zwischen allen Bildungsgängen und Abschlüssen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, ein Wechsel der Schullaufbahn an derselben Schule ist möglich. Es gibt Kooperative Gesamtschulen (KGS), in denen getrennte Bildungsgänge der Regionalen Schulen und des Gymnasiums bestehen. Außerdem gibt es Integrierte Gesamtschulen (IGS). Hier werden die Schüler*innen nur in einzelnen Fächern auf verschiedene Anspruchsebenen aufgeteilt.
  • Gymnasium: Am Gymnasium werden die Schüler*innen in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zur allgemeinen Hochschulreife, zum Abitur, geführt. In dieser Zeit erhalten sie eine sehr breite und tiefgehende Allgemeinbildung, die sie für ein Studium oder auch für eine berufliche Qualifizierung benötigen. Neben den allgemeinen Gymnasien gibt es für besonders begabte Schüler*innen spezielle Gymnasien. Das sind anerkannte Sport- und Musikgymnasien sowie Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte. Hinzu kommen Profilschulen mit besonderen Schwerpunkten wie Humanistische Bildung/Alte Sprachen, Niederdeutsch und Mathematik/Naturwissenschaften (MINT). Schüler*innen, die mehr Zeit benötigen, können ihr Abitur nach Jahrgangsstufe 13 an den Fachgymnasien ablegen.
  • Förderschule: Die Inklusionsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, dass möglichst viele Schüler*innen Regelschulen besuchen können und besondere Förderangebote in Wohnortnähe eingerichtet werden. Umso mehr wird die Professionalität der Sonderpädagogik zukünftig an vielen verschiedenen Lernorten gebraucht. Die Inklusionsstrategie sieht ein weitreichendes Wahlrecht für Erziehungs­berechtigte vor. Die Entscheidung, ob Kinder inklusiv beschult werden oder in eine Förderschule gehen, liegt letztendlich bei den Eltern. Damit werden zugunsten des gemeinsamen Lernens in allen Schulamtsbereichen nicht vorrangig gesonderte Förderschulen, sondern dauerhafte Strukturen für temporäre Lerngruppen und temporäre Beschulungsformen existieren – sowohl im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Bereich. Weiterhin bieten jedoch auch „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ ein ergänzendes Angebot zum gemeinsamen Unterricht an Regelschulen. Speziell für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung bestehen damit Lernorte mit besonderen Rahmenbedingungen.
  • Schulen in freier Trägerschaft: Neben den staatlichen Schulen gibt es in allen Schularten auch Schulen in freier Trägerschaft. Freie Träger können Vereine oder Gesellschaften, private oder kirchliche Organisationen oder auch Privatpersonen sein. Freie Schulen ergänzen das Schulwesen des Landes durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts. Das heißt, sie können eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung aufweisen. Das Land unterstützt freie Schulen bei ihren Ausgaben und gewährt ihnen eine Finanzhilfe. In der Regel müssen Eltern an freien Schulen ein Schulgeld bezahlen.
  • Ganztagsschule: Alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden. Ganztagsschulen sind nicht als eigene Schulart zu verstehen, sondern sind ein Angebot für eine ganztägige Bildung und Betreuung. Neben dem Fachunterricht integrieren sie das fächerübergreifende Lernen, die Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeit- und Sportangebote in den Schulalltag. Die Ganztagsschule ist eine zukunftsweisende Schulform, die mehr Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer pädagogischer Konzepte bietet und gleichermaßen schwächere und begabte Schüler*innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft fördert.

Inklusive Schulentwicklung in MV

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Umsetzung der Inklusion an den Schulen schrittweise und mit Augenmaß. Die Landesregierung versteht Inklusion als gezielte individuelle Förderung von allen Schüler*innen. Die individuellen Förderangebote sollen insbesondere an den Regelschulen verbessert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbearf, die an Regelschulen lernen, sind besondere Förderangebote geplant. Inklusion schließt auch die Begabtenförderung mit ein.

Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ festgeschrieben.

Lehrer*innen und Eltern, die Fragen zur Umsetzung der Inklusion und zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen haben, können sich an die Servicestelle Inklusion im jeweiligen Schulamtsbereich wenden.

Forschungsprojekt "Rügener Inklusionsmodell“

Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat die Universität Rostock ein inklusives Schulmodell entwickelt und erprobt. Dieses sogenannte „Rügener Inklusionsmodell“ hat gezeigt, dass das gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen insbesondere in der Grundschule möglich ist und alle Kinder vom gemeinsamem Lernen profitieren. Innerhalb der Grundschule ist die flexible Schuleingangsphase ein wichtiger organisatorischer und pädagogischer Baustein einer gelingenden Inklusion. Schüler*innen haben dadurch die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen und ihres individuellen Lerntempos ohne Versetzung oder Zurückstufung ein bis drei Jahre in der Schul­eingangsphase zu verweilen. Nicht nur für die Grundschule, sondern für alle Schulformen gilt, dass die Einbindung von Sonderpädagog*innen in die Schulentwicklung zum Gelingen der Inklusion maßgeblich beiträgt.

Blick in die Praxis: Familienklassenzimmer

Im Familienklassenzimmer an der Grundschule „Karsten Sarnow“ in Stralsund lernen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern. Mittlerweile klopfen immer mehr Lehrerinnen und Lehrer anderer Kollegien aus Mecklenburg-Vorpommern an die Tür und wollen hospitieren. Die aktuelle Ausgabe des Schulmagazins „klasse!“ berichtet über das neue temporäre Unterrichtsangebot.

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