Entlastungsmaßnahmen für Familien in MV

Wir leben gegenwärtig in einer bewegten Zeit und viele von Ihnen haben Existenzängste. Angst aufgrund der steigenden Preise bei Lebensmitteln und Konsumgütern, der hohen Preise für Strom, Gas, Heizöl, Wasser sowie Benzin und Diesel. Angst auch, weil die finanziellen Reserven der Familie weiter schrumpfen. Viele befürchten im kommenden Jahr ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.

Die Bundesregierung hat deshalb verschiedene Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, die wir Ihnen – auszugsweise für Bürgerinnen und Bürger - zusammengestellt haben. Zudem hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Härtefallfonds in Höhe von 120 Millionen Euro eingerichtet. Damit werden unter anderem auch Schulen und Kitas hinsichtlich der hohen Energiepreise unterstützt.

Die entsprechenden Verwaltungen und Unternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und befinden sich gegenwärtig dazu in intensiven Gesprächen und Abstimmungen. Daher kann es sein, dass Ihnen noch nicht endgültig und präzise mitgeteilt werden kann, an wen ggf. entsprechende Anträge zu richten sind.

Bitte verfolgen Sie deshalb weiterhin die regionalen und überregionalen Medien.


Maßnahmen des dritten Entlastungspakets

  • Familien unterstützen: Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2023 Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen). Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.
  • Einmalzahlung für Studierende: Entlastung für Studierende sowie Fach- und Berufsschüler:innen über eine Energiepreispauschale von 200 Euro. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.
  • Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält einen zweiten Heizkostenzuschuss (415 für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro).
  • Einführung des Bürgergeldes: Ab 2023 sorgt das Bürgergeld für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chan-cen. Der Regelsatz steigt um 53 Euro auf 502 Euro, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.
  • Einmalzahlung für Rentner:innen: Sie erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.
  • Weniger Sozialabgaben bis 2.000 Euro: Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.
  • Das Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2023 verlängert. Es gilt weiterhin der erleichterte Zugang, zudem können auch Leiharbeitnehmer:innen die Unterstützung erhalten.
  • Abbau der kalten Progression: Um die Folgen der Preissteigerungen auszugleichen, werden die Einkommensteuertarife angepasst. Das bedeutet: weniger Steuern und mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.
  • Einführung eines Deutschlandtickets für 49 Euro monatlich. Damit kann der ÖPNV in ganz Deutschland für beliebig viele Fahrten genutzt werden.
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern: Diese können als Inflationsausgleich gewährt werden und sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Dies gilt bis Ende 2024.
  • Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.
  • Die Home-Office-Pauschale wird verbessert und entfristet: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr (ursprünglich waren 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr geplant).
  • Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme wird bis Ende 2024 auf 7 Prozent gesenkt.

Auszug aus „KOMPAKTINFO – Planungsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion“
Stand: 30. November 2022

Maßnahmen des Abwehrschirms über 200 Milliarden Euro

Soforthilfe Dezember

Private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Wärme im Jahr wird die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse.

Energiepreisbremsen

  • Gas- und Fernwärme-Preisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge (bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021). Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Gaseinsparen aufrechterhalten werden.
  • Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, den Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
  • Besondere Regelungen für Härtefälle: Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Geplant ist zudem eine gerechte Lösung für diejenigen, die mit anderen Brennstoffen wie z. B. Öl oder Holzpellets heizen und besonders belastet sind.


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